
GRPK Votum, Rico Eberle Gemeinderatssitzung vom 2. Februar 2025
Geschätzter Präsident, geschätzte Mitglieder des Stadtrats, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätztes Publikum
Ich darf ihnen nachfolgend das Geschäft «Ausbau Photovoltaik-Anlage auf den Häusern A, B, C und E im IMWIL Alters- und Spitexzentrum» präsentieren.
Formelle Prüfung
Der Antrag des Stadtrats vom 11. Juli 2024 ist nach Massgabe der einschlägigen GRPK-Checkliste verfasst, verständlich formuliert und übersichtlich strukturiert. Die Unterlagen sind vollständig gemäss Aktenverzeichnis.
Inhalt des Antrages
Das IMWIL Alters- und Spitexzentrum plant, die bestehende Photovoltaik-Anlage auf Gebäude D um neue Anlagen auf den Dächern der Gebäude A, B, C und E zu erweitern. Ziel ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu maximieren und die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz zu reduzieren. Die neue Anlage wird es ermöglichen, 95,6 % des erzeugten Stroms direkt vor Ort zu nutzen, was einen Autarkiegrad von 21,9 % bedeutet. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Dieses Vorhaben unterstützt nicht nur die Nachhaltigkeitsziele der Stadt Dübendorf, sondern trägt auch zur langfristigen Energieversorgungssicherheit bei.
Zu den neu geplanten Photovoltaik-Anlagen auf A, B, C und E soll auch die Anlage auf Haus D von den Glattwerken übernommen werden. Die Übernahme dieser bestehenden Anlage wird von den Glattwerken begrüsst.
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf CHF 750'000, wovon CHF 690'000 als Bruttokredit beantragt werden. Die Differenz umfasst gebundene Ausgaben wie die Absturzsicherungen. Zusätzlich ist die Anlage berechtigt zum Erhalt von Fördergeldern in der Höhe von CHF 66'000 (diese sind im Bruttokredit noch nicht berücksichtigt). Die Anlage wird sich innerhalb von 15 bis 18 Jahren amortisieren. Die jährlichen Betriebskosten betragen CHF 4'700, was eine Anpassung gegenüber der ursprünglichen Schätzung von CHF 1'000 darstellt. Diese Anpassung wurde durch die Unterkommission geprüft und in einem Änderungsantrag berücksichtigt.
Zeitliche Umsetzung
Die Planungsarbeiten können sofort starten, während die Bauarbeiten für ab Sommer 2025 vorgesehen sind. Es gibt keine Abhängigkeiten zu weiteren Geschäften. Die Ausschreibung erfolgt gemäss der Submissionsverordnung und es ist geplant, dass die MLS-Architekten GmbH wird die Bauleitung übernehmen. Die Abklärungen der UK haben ergeben, dass die MLS-Architekten bereits erfolgreich Projekte wie die Photovoltaik-Anlagen auf dem Restaurant Geeren und der Curling-Halle begleitet haben.
Getroffene Abklärungen
Die UK hat sich in drei Sitzungen zum vorliegenden Geschäft getroffen und in zwei Fragerunden an den Stadtrat gewandt. Nachfolgend gebe ich ihnen eine Übersicht der beleuchteten Themengebiete.
Weiteres Vorgehen
Die Arbeiten müssen nach Submissionsverordnung (ab CHF 250'000 als offene Submission) ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, dass MLS-Architekten die Ausschreibung sowie die Bauherrenvertretung übernehmen wird.
Autarkie-/Nutzungsgrad
Fragen zu Autarkie- und Nutzungsgrad wurden zufriedenstellend beantwortet. Die Lastgangmessung wurde durch die Glattwerk AG vorgenommen und berücksichtigt auch den Tag/Nacht-Verbrauch. Tagsüber wird der Strom komplett für den Betrieb der Lingerie, der Küche, der Verwaltung etc. verbraucht.
Weil der Stromverbrauch über den Tag grösser ist, als der von der PVA produzierte Strom, ist ein nachgefragter Batteriespeicher nutzlos. Nebst dem Batteriespeicher (Nachtstromnutzung) wurde auch die Idee geprüft, Notstrom über die PVA zu generieren. Dies wäre über eine PVA technisch gesehen möglich. In der Praxis wäre das aber komplett unwirtschaftlich.
Kostenvoranschlag/Herkunft der Produkte
Betreffend die Nachfrage zur Herkunft der Produkte (in Kostenvoranschlag v.a. aus asiatischem Raum) wurde wie folgt geantwortet: «In der Submission werden Qualitätsprodukte aus Europa und aus Asien ausgeschrieben. Somit ist gewährleistet, dass Offertvergleiche überhaupt möglich sind.»
Betriebliche Folgekosten
Der SR bestätigt in seiner Antwort, dass die betrieblichen Betriebskosten sich nicht wie in der Weisung auf CHF 1'000 pro Jahr belaufen, sondern CHF 4'700 pro Jahr. Da gemäss Kreditrecht die Folgekosten nicht zum Bruttokredit gerechnet werden, ergänzt die UK einen Hinweis als zusätzliche Beschlussziffer, dass der GR die betrieblichen und personellen Folgekosten in der neuen korrigierten Höhe zur Kenntnis nimmt.
Sanierung Neubau IMWIL Haus E
Die Planung der Sanierung/Neubau Haus E ist noch nicht gestartet. Diese wird im Zuge der Ausarbeitung der Weiterentwicklung des IMWIL Campus erfolgen, welche im Investitionsbudget 2025 eingestellt ist. In den Legislaturzielen ist die Sanierung/Neubau Haus E auf frühestens 2032 angedacht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich in der Ausarbeitung der Weiterentwicklung des IMWIL Campus zeigt, dass sich dieser Zeitpunkt weiter nach hinten verschiebt. Die Photovoltaik-Anlage kann sowohl bei einer Sanierung / Neubau des Haus E wiederverwendet werden.
Fazit
Das Projekt ist gut ausgearbeitet und dokumentiert – die Fragen zum Geschäft wurden in ausreichendem Detaillierungsgrad beantwortet. Die getroffenen Abklärungen (Machbarkeitsbericht, Kostenvoranschlag etc.) wirken für die GRPK in Bezug auf die Grösse des Projekts ausreichend und solide. Der Prozess betreffend das weitere Vorgehen wurde auf Nachfrage UK konkretisiert. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts inklusive der Übernahme der PVA der Glattwerke dient der Zielerreichung in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Stadt Dübendorf. Der Nutzungsgrad der Anlage mit 95.6% des produzierten Stroms direkt im IMWIL zeigt den direkten Nutzen auf.
Antrag der GRPK
Die GRPK beantragt einstimmig die Zustimmung zum vorliegenden Geschäft unter Berücksichtigung des Änderungsantrages (zusätzliche Beschlussziffer 3):
Änderungsantrag Beschlussziffer 3
«Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die betrieblichen und personellen Folgekosten sich auf CHF 4‘700 pro Jahr (anstelle der in der Weisung veranschlagten CHF 1‘000) belaufen.»
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